Bruch oder Verlust von Sendungen bleiben leider nicht aus.
Damit wir Ihre Schadensmeldung bearbeiten können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Handelsrechnung (Ihre original Rechnung an den Kunden)
- Schadensrechnung (Ihre Rechnung an MECO.N über den Schaden)
Sobald wir die Dokumente im Kundenservice vorliegen haben, werden wir diese prüfen. Sie erhalten kurzfristig eine Rückmeldung.
- Bitte beachten Sie, dass Schadensrechnungen immer ohne Mehrwertsteuer ausgestellt werden müssen. Hintergrund ist, dass hier keine Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetztes erfolgt ist.
- Sie berechnen uns den Wiederverkaufs- bzw. Herstellungspreis Ihrer Waren, nicht den Verkaufspreis an den Kunden.
- Die Erstattung erfolgt nach Prüfung und Freigabe mit dem nächsten Rechnungslauf. Bei SEPA-Vereinbarung wird dies mit dem Einzug verrechnet. Bei Zahlung auf Rechnung erfolgt eine Überweisung.
Bitte beachten Sie (wie auch auf der Preisliste vermerkt):
Als Auftraggeber verzichten Sie auf die Geltendmachung von Kleinstschäden (je Schadensfall bei Sonder geringer 20,00 € / bei Standard geringer 200,00 €), gleich welcher Art (Verzichtskunde). Eine Verrechnung von Schadensrechnungen mit unseren Frachtrechnungen ist gemäß ADSp Ziffer 19 nicht anzuwenden, da die Schadensansprüche grundsätzlich zunächst geprüft werden müssen.
Kommentare
1 Kommentar
Warum ohne Mehrwertsteuer?
Schadenersatz gibt es keinen Leistungsaustausch und damit auch keine steuerbare Lieferung oder Leistung
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG an:
Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
1.die Lieferungen und sonstigen Leistungen...
Weil ein Schaden weder "Lieferung" noch "sonstige Leistungen" (definiert in § 3 UStG) ist, fällt auf den in Geld bewerteten (Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, Wiederherstellungsaufwand usw.) Schaden keine USt an.
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