Bei gewerblichen Bezug und Lieferung von Wein und Spirituosen in der EU können Verbrauchssteuern im jeweiligen Land anfallen. Eine gute Übersicht bietet der Zoll auf seinen Internetseiten: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Alkohol-Tabakwaren-Kaffee/Steuergegenstand-Besonderheiten-Wein/steuergegenstand_besonderheiten_wein_node.html
Speziell für Wein gibt es zusätzliche Besonderheiten zu beachten, welche hier zusammengefasst wurden: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Alkohol-Tabakwaren-Kaffee/Steuergegenstand-Besonderheiten-Wein/Besonderheiten-Wein/besonderheiten_wein_node.html
Eine Übersicht der Mitgliedsstaaten findet sich ebenfalls auf den Seiten des Zoll.
Hier ein kurzer Auszug:
| Mitgliedstaat | Erhebung einer Verbrauchsteuer auf Wein (Stand: Juli 2016) |
|---|---|
| Deutschland | Nein |
| Frankreich | Ja |
| Italien | Nein |
| Österreich | Nein |
| Portugal | Nein |
| Spanien | Nein |
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