Mit dem 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetzt VerpackG in Kraft.
Dieses regelt erstmalig das Versandpakete eindeutig als Verkaufsverpackungen eingestuft werden. Daraus resultieren für Paketversender mehrere Verpflichtungen:
- Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
- Online Datenbank LUCID
- Systembeteiligungspflicht
- Datenmeldepflicht
Das VerpackG verpflichtet Hersteller und Vertreiber zu Lizensierung und Registrierungspflichten, falls die gewählte Verpackung „systembeteiligungspflichtig“ ist. Das trifft für unsere PTZ-Verpackungen zu.
Kurz: wir als Befüller bzw. Inverkehrbringer der PTZ-Verpackungen (im Auftrag unserer Kunden) unterliegen den o.g. Verpflichtungen. Wir haben uns deshalb bei der ZSVR registrieren lassen und sind dem Systempartner „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ beigetreten. Als Inverkehrbringer sind wir verpflichtet für die für Sie/ euch verwendeten Verpackungen Entsorgungsgebühren bei einem Lizenzpartner abzuführen.
:) Die gute Nachricht: damit ist das Thema im Bezug der Versandpakete und damit verbundener Verpackung für Sie/ euch durch uns erledigt.
:( Die schlechte Nachricht: auch die Glasflasche und der Korken oder die Kapsel (bzw. sonstiger Verschluss) gelten als Verpackungsmaterial. Nun füllt ja der Erzeuger seine Produkte in Flaschen ab und verschließt diese. Dann muss dieser sich entsprechend der o.g. Punkte registrieren.
Produkte aus dem Inland: Deutsche Weingüter / Abfüller / Produzenten werden höchstwahrscheinlich von sich den Schritt von selbst machen. Denn der Handel würde sonst im Zweifel die Produkte ab dem 1.1.2019 aus dem Verkauf nehmen.
Produkte aus dem Ausland: Erzeuger aus dem Ausland werden nur dann für das Thema sensibel sein, wenn Sie bereits den deutschen Handel beliefern. Auch diese werden sich dann höchstwahrscheinlich von sich aus registrieren lassen und einem System beitreten. Doch wenn nicht, dann geht die Verpflichtung auf den Importeur über, der die Ware einkauft bzw. in Deutschland einführt.
Fazit: wir müssen daher gegenüber unseren Auftraggebern sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verkauf und Versand der Waren ab dem 1.1.2019 erfüllt sind. Ohne den Nachweis dürften wir ab 1.1.19 keinen Versand mehr vornehmen, da es drastische Strafen nach sich ziehen könnte.
Weitere Quellen zum Thema:
Verpackungsregister / VerpackG 2019
https://www.verpackungsregister.org/
Infos für Online Händler:
https://www.haendlerbund.de/de/downloads/whitepaper-verpackungsgesetz.pdf
https://business.trustedshops.de/blog/verpackungsmenge-berechnen/
Zum Download hier die 10 wichtigsten Fragen von der ZSVR zusammengefasst.
Hinweis: diese Zusammenfassung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir bieten keine Rechtsberatung bzw. Garantie für die Richtigkeit dieser Einschätzung.
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