Der Versand von Wein (bzw. generell Alkohol) ins Ausland obliegt steuerlichen Verordnungen und ggf. zusätzlichen Auflagen des jeweiligen Landes-Zoll.
- der Absender muss im Zielland (des Empfänger) mit einer gültige Verbrauchs- und Umsatz-Steuernummer gemeldet sein
- ohne diese kann nur über ein EMCS-Verfahren verschickt werden, für welches die Umsatz- und Verbrauchs-Steuernummer des Empfängers benötigen wird
- Im Zielland sind immer die Steuern abzuführen.
In den Einfuhr- und Zollvorschriften für Schweden heißt es weiter:
"Alkoholische Getränke (einschließlich Wein) mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,8 % Volumenprozent sowie Malzgetränke (Bier) mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,8 % Volumenprozent dürfen nur von der Wines & Spirits Administration (Vin & Spirit AB, Box 47 319, 100 74 Stockholm, Tel. +46 8 744 70 00) eingeführt werden.
In sonstigen Fällen können Weine und Spirituosen zu folgenden Zwecken nach Schweden eingeführt werden:
- für eine ausländische diplomatische Mission;
- für ausländische Konsulate;
- für bestimmte internationale Organisationen;
- für Privatpersonen (älter als 20 Jahre) als Geschenk. (In diesem Fall nicht von Abgaben befreit)."
Der Zoll in Schweden kontrolliert dies aktiv und lässt Paketsendungen zurücksenden, die gegen diese Auflagen verstoßen.
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